Fördermittel des Bundes
werden auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung gestellt. Auf Grund der ständigen Anpassungen gehe ich auf den aktuellen Stand der Dinge (10/22) ein. Für weitere Informationen folgen Sie bitte den unten aufgeführten Links in Form von Bildern und unterstrichenen Textpassagen!
Energieberatung über das BAfA
Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn:
Zuschüsse:
Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird.
Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Einzelmaßnahmen über das BAfA
Gefördert werden:
(Liste nicht abschließend)
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:
Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:
Grfördert wird der Bau und der Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten).
Zusätzlich wird gefördert:
Komplettsanierung zum Effizienzhaus:
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.
Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung:
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Gefördert wird auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, wird die Maßnahme der energetischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische
Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
Auf Grund der Komplexität der Effizienzhaussanierung verweise ich für weitere Informationen an die KfW Bank.
Gerne berate ich Sie diesbezüglich in einem persönlichen Gespräch.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen direkt an den Beratenen ausgezahlt wird. Der Berater wird den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar nicht verrechnen.
Ein Antragsverfahren zur Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen wird ebenfalls
mit einem Satz von 50% gefördert.