Fördermittel des Bundes

werden auf unterschiedlichen Wegen zur Verfügung gestellt. Auf Grund der ständigen Anpassungen gehe ich auf den aktuellen Stand der Dinge (10/22) ein. Für weitere Informationen folgen Sie bitte den unten aufgeführten Links in Form von Bildern und unterstrichenen Textpassagen!

Energieberatung über das BAfA

Das Angebot einer Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:


  • Eigentümer von Wohgebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Nießbrauchberechtigte
  • Mieter/Pächter



Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn:


  • Ihr Gebäude in Deutschland steht,
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient.



Zuschüsse:


  • Ein Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird.

Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Einzelmaßnahmen über das BAfA

Gefördert werden:

(Liste nicht abschließend)


  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Smart-Home Komponenten
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw.zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
  • Planungs - und Baubegleitungsleistungen (Umfeldmaßnahmen)



Investitionsvolumen und Höhe der Förderung:


  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000€ brutto. 
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
  • Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5% möglich.

Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus über die KfW


Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses:


Grfördert wird der Bau und der Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentums­wohnung, wenn die Immobilie die Anfor­derungen an ein Effizienz­haus 40 mit Nach­haltig­keits-Klasse erfüllt. Voraus­setzung hierfür ist unter anderem das Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude.


Beim Neubau erhalten Sie die Förderung für die Bau- und Bau­neben­kosten (ohne Grundstücks­kosten), beim Kauf für den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstücks­kosten).


Zusätzlich wird gefördert:


  • die notwendige Fach­planung und Baubegleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.


  • die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nach­haltiges Gebäude“.



Komplettsanierung zum Effizienzhaus:


Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen.

Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.


Voraussetzung:


Der Bau­antrag oder die Bau­anzeige des Wohn­gebäudes liegt zum Zeit­punkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.


Gefördert wird auch die Sanierung von Bau­denk­malen oder Gebäuden mit besonders erhaltens­werter Bausubstanz. 


Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, wird die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind (z. B. im Kauf­vertrag).


Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die notwendige Fach­planung und Baube­gleitung durch eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten sowie eine akustische

Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.

Auf Grund der Komplexität der Effizienzhaussanierung verweise ich für weitere Informationen an die KfW Bank.

Gerne berate ich Sie diesbezüglich in einem persönlichen Gespräch.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen direkt an den Beratenen ausgezahlt wird. Der Berater wird den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar nicht verrechnen.

Ein Antragsverfahren zur Förderung von Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen wird ebenfalls

mit einem Satz von 50% gefördert.